Die bildgebende computertomographische Diagnostik (CT) ist für die Abklärung medizinischer Fragestellungen und damit zur exakten Planung klinisch indizierter Behandlungen für die Patientinnen und Patienten seit mehreren Jahrzehnten ein hervorragendes, robustes und aussagekräftiges Hilfsmittel in der modernen Medizin.
Mittels Computertomographie (CT) können unter Verwendung von Röntgenstrahlen überlagerungsfreie hochdetaillierte Aufnahmen sämtlicher Körperregionen hergestellt werden. Die hohe örtliche Auflösung ermöglicht eine sehr gute Visualisierung selbst kleinster Strukturen.
In den letzten Jahren hat der technologische Fortschritt im Bereich CT mehrere Sprünge gemacht, so dass CT Unterschungen heute kaum noch zu Vergleichen sind mit damals üblichen CTs. Hervorzuheben hierbei sind vor allem unsere CT-Protokolle, die so optimiert sind, dass für die Beantwortung der klinischen Fragestellung soweit wie möglich ein Minimum an Strahlenexposition verwendet werden muss.
Bei den Untersuchungsmethoden wie der Röntgendiagnostik und der Computertomographie (CT), ist aufgrund der durch das Untersuchungsverfahren bedingten Strahlenexposition vorher generell die rechtfertigende Indikation durch unseren Radiologen zu stellen. (Rechtfertigende Indikation durch den Radiologen mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach § 83 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG 2017)).
Da unser fachkundiger Arzt/Radiologe für die Beantwortung der Fragestellung zuständig ist, kann es vorkommen, dass der Patient bei der Anwendung der Empfehlung der Strahlenschutzkomission (SSK) eine andere Untersuchung erhält als vom anfordernden Arzt zunächst erwartet.
Die rechtfertigende Indikation ist auch dann zu stellen, wenn eine klinische Anforderung eines überweisenden Arztes („anfordernder Arzt“) vorliegt; denn die Verantwortung liegt immer bei dem befundenden Radiologen.